Unsere Pflichten

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde erschrecken. Dies ist sicherlich eine Einschränkung für die Aufsichtsperson, erhöht aber die Sicherheit aller.

 

Unsere gesamte Stallordnung finden Sie hier:

 

 

1.       Das Rennen auf den Stallgängen ist verboten. Wir laufen „Schritt“!

2.       Das Rauchen in den Stallgassen ist verboten. Nur im Zwischenbau und auf der Tribüne ist das Rauchen erlaubt. Zigaretten werden bitte in den Aschenbechern, nicht auf der Erde entsorgt.

3.       Hunde sind gern gesehene Gäste. Sollten sich jedoch Pferde an der Anbindestange oder in der Halle befinden, so sind Hunde grundsätzlich anzuleinen.

4.       Mitgebrachte Futtersäcke oder andere Verpackungen sind bitte wieder mit nach  Hause zu nehmen, wenn sie leer sind. Das erspart dem Verein viele Kosten

5.       Schul(pferde) sind eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn fertig zu machen. Sie brauchen doch nicht unnötig 2 Stunden und länger an der Anbindestange zu warten.

6.       Vereinseigentum ist sorgfältig zu behandeln, dazu gehört auch das Säubern nach Gebrauch!

7.       Die Anbindestange ist stets sauber zu halten, d. h. es wird immer gefegt, bevor das Pferd weggebracht wird. Dann kann es auch nicht vergessen werden.

8.       Das Tragen einer Reitkappe ist Pflicht für alle Reiter unter 18  Jahren.

9.       Vor Betreten und Verlassen der Bahn ist vernehmlich „Tür frei“ zu rufen, um die Mitreiter aufmerksam zu machen. Die Bandentür darf erst geöffnet werden, wenn durch einen anwesenden Reiter „Tür frei“  gerufen wird.

10.   Jeder, der die Reitbahn betritt grüßt die Anwesenden laut und vernehmlich.  Die Zeit für einen netten Gruß hat wohl jeder.

11.   Wenn mehr als 6 Pferde in der Bahn sind, wird auf einer Hand geritten, wobei der Reitlehrer bzw. der erfahrenste Reiter festlegt, auf welcher Hand geritten wird  Nach Ermessen oder auf Wunsch wird nach gewissen Zeiträumen „bitte Handwechsel“ angeordnet.

12.   Der auf der rechten Hand Reitende weicht stets  dem auf der linken Hand Befindlichen aus, sobald sich zwei Reiter auf neun Schritt Abstand nähern. Wer auf dem Zirkel reitet, muss dem ganze Bahn Reitenden den Hufschlag frei machen, auch wenn er sich auf der linken Hand befindet.

Grundsätzlich gilt in der Reitbahn: Rechts vorbeireiten, linke Hand hat Vorrang vor rechter Hand!

Im Schritt ist der Hufschlag für die Reiter höherer Gangarten freizumachen.

13.   Longieren in der Halle ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 3 Reiter in der Bahn befinden, bzw. longiert jemand zuerst, dürfen nur noch 3 Reiter mit ihren Pferden in die Halle.

14.   Auf 2 Zirkeln darf nur dann longiert werden, wenn kein weiterer Reiter in der Bahn ist

15.   Das Laufenlassen vor Pferden ist nur dann gestatten, wenn in der anderen Halle nicht geritten wird, bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung. Das gilt auch für das Freispringen.

16.   Nach Verlassen der Halle ist abzuäppeln, auch die Äppel von anderen Pferden. Irgendwann macht ein anderer auch euren Dreck weg